BK3-20-028
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokation und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, sowie Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (NICAs) sowie Genehmigung und Anordnung im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger und Zugang zum Kabelverzweiger
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 21.09.2020 wegen der Genehmigung und Anordnung von Entgelten für Kollokationen und Schaltverteiler hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:
Entgelte für die HVt-Kollokation 1. Die Entgelte für Kollokationsleistungen und Raumlufttechnik im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am
HVt werden rückwirkend ab dem 01.12.2020 gemäß der
Preisliste in der Anlage 1a genehmigt.
2. Die Kostenteilung beim Rückbau von Raumlufttechnik im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am
HVt wird wie folgt genehmigt:
Ziffer 4.7.1.2 Anlage 3 – Nahkollokation des TAL-Standardangebots vom 21.07.2020 wird um folgende Regelung ergänzt:
„Soweit ein einheitlicher Vertragsstand gemäß Punkt 10 des Hauptteils mit allen Carriern hergestellt ist, gilt Folgendes:
Bezüglich der Bündelung von erforderlichen Rückbaumaßnahmen von hochbaulichen oder gebäudetechnischen Rückbaugewerken für RLT (z.B. für die Stromversorgung, Durchbrüche, Kühlmittelleitungen, Klimakanäle oder Klimageräte) und der damit zusammenhängenden Kostentragungspflicht von KUNDE gilt Folgendes: - Kündigt KUNDE seine RLT in dem betreffenden Kollokationsraum und nutzen auch andere Carrier die RLT, prüft die Telekom, ob auch alle weiteren Nutzer der RLT in diesem Kollokationsraum ihre RLT innerhalb des Laufs einer einjährigen Frist, beginnend nach Eingang der Kündigung von KUNDE kündigen. Ist dies nicht der Fall, trägt KUNDE keine Kosten im Falle des Rückbaus der RLT. - Kündigt KUNDE seine RLT in dem betreffenden Kollokationsraum als erster („Erstkündigung“) und kündigen im Anschluss auch alle weiteren Carrier innerhalb des Laufs einer einjährigen Frist, beginnend nach Eingang der Kündigung von KUNDE in dem betreffenden Kollokationsraum ihre RLT, führt die Telekom die Rückbaumaßnahmen für alle Carrier gebündelt durch. Die Telekom teilt die Kosten zu gleichen Teilen auf KUNDE und alle weiteren Carrier auf. - Kündigt ein Carrier seine RLT in dem betreffenden Kollokationsraum („Erstkündiger“) und kündigen im Anschluss KUNDE und alle weiteren Carrier innerhalb des Laufs einer einjährigen Frist, beginnend nach Eingang der Kündigung des Erstkündigers die RLT in diesem Kollokationsraum, führt die Telekom die Rückbaumaßnahmen für alle Carrier gebündelt durch. Die Telekom teilt die Kosten zu gleichen Teilen auf den Erstkündiger, KUNDE und alle weiteren Carrier auf. - Kündigt KUNDE die RLT als letzter Nutzer, trägt er die Kosten des Rückbaus der RLT allein, sofern kein anderer Carrier, der die RLT vormals ebenfalls genutzt hat, die Kosten aufgrund der Regelung in Spiegelstrich 3 mittragen muss. Die Regelungen zu Projektkündigungen für Kollokation gemäß Punkt 2.4.1, letzte drei Absätze dieser Anlage gelten für RLT-Rückbaumaßnahmen analog.“ Entgelte für Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger 3. Für den vertraglich vereinbarten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von
APL auf einen anderen Kabelverzweiger werden rückwirkend ab dem 01.12.2020 gemäß den
Preislisten in den Anlagen 1b, 1c, 1d, 1e sowie 1k mit folgenden Maßgaben genehmigt:
a. Die Positionen, welche sich auf eine Einheit „je 100 DA“ beziehen, werden gemäß der tatsächlich über den Schaltverteiler
bzw. über den Kabelverzweiger geführten Anzahl an Doppeladern anteilig berechnet.
b. Für die Leistungen im Zusammenhang mit einer Schaltmitteloptimierung zum Austausch von Endverschlüssen mit Löttechnik können keine Leistungsentgelte gefordert werden.
Entgelte für die ICAs und N-ICAs-Kollokation 4. Die Entgelte für Kollokationsleistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (
ICAs) und
NGN-Interconnection-Anschlüssen (N-
ICAs) werden rückwirkend ab dem 01.12.2020 gemäß den
Preislisten in den Anlagen 1f und 1g genehmigt.
Allgemeine Vorgaben
5. Es gelten die Konditionen der als Anlagen 1h und 1i dieser Entscheidung beigefügten Preislisten „Montage“ und „Material“.
6. Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungsentgelte gilt die Preisliste in der Anlage 1j „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ (Stand: 01.07.2020).
Entgelte im Anordnungsverhältnis zur Antragsgegnerin
7. Für das im Verhältnis der Antragstellerin zu der Antragsgegnerin angeordnete Zugangsverhältnis werden die unter Ziffer 3 in den Preislisten in den Anlagen 1b, 1c, 1d, 1e sowie 1k mit den Maßgaben aus Ziffer 3a und b genehmigten Entgelte sowie die Bestimmungen in den Ziffern 5 und 6 rückwirkend mit Wirkung ab dem 01.12.2020 angeordnet.
Befristung
8. Die Entgeltgenehmigungen sind hinsichtlich der in den
Preislisten Anlage 1a (
lfd. Nr. 1.5.I.1 sowie 2.2.a, 2.2.b, 2.2.c und 2.2.d),
Anlage 1f (
lfd. Nr. 2.1 -
RLT) und
Anlage 1g (
lfd. Nr. 2a -
RLT) aufgeführten Leistungen bis zum 30.11.2021, hinsichtlich der in den Preislisten
Anlage 1a (
lfd. Nr. 2.1.a, 2.1.b und 2.1.c),
Anlage 1f (
lfd. Nr. 2.1 – Flächenmieten) und
Anlage 1g (
lfd. Nr. 2a – Flächenmieten) aufgeführten Leistungen bis zum 30.11.2022 sowie hinsichtlich aller weiteren in sämtlichen Preislisten aufgeführten Leistungen bis zum 30.11.2023 befristet.
9. Die Entgeltanordnung in Ziffer 7 ist bis zum 30.11.2023 befristet.
10. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
Anlagen
Anlage 1a_Preisliste_HVt-Kollokation (pdf / 459 KB)
Anlage 1b_Preisliste_Zugang zur TAL über SVT und KVz auf dem HK für A0-APL (pdf / 1.018 KB)
Anlage 1c_Preisliste Zugang zur TAL über neu zu errichtende KVz auf dem VzK (pdf / 620 KB)
Anlage 1d_Preisliste Zugang zur TAL mittels zus. KVz (Variante mit Rückeinspleißen) (pdf / 839 KB)
Anlage 1e_Preisliste Zugang zum KVz (pdf / 21 KB)
Anlage 1f_Preisliste Kollo-ICAs (pdf / 73 KB)
Anlage 1g_Preisliste Kollo N-ICAs (pdf / 91 KB)
Anlage 1h_Beilage 2_Preisliste Montage (pdf / 29 KB)
Anlage 1i_Beilage 3_Preisliste Material (pdf / 23 KB)
Anlage 1j_AGB Installation und Instandsetzung nach Aufwand (pdf / 177 KB)
Anlage 1k_Preisliste Umlegen von APL (pdf / 20 KB)
BK3a-20/028