BK3-20-028_Teilneubeschluss
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokation und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, sowie Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (NICAs) sowie Genehmigung und Anordnung im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger und Zugang zum Kabelverzweiger
hier: (Teil-)Rücknahme der Entscheidung vom 04.12.2020 und Neubescheidung der zurückgenommenen Entgeltpositionen
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 01.02.2021 folgende Entgeltpositionen der Entscheidung BK3a-20/028 vom 04.12.2020 zurückgenommen und neu erlassen:
II. Die Entgeltgenehmigung ist befristet bis zum 30.11.2021.
III. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3a-20-028
Stand: 03.02.2021