BK3-20-028_Teilneubeschluss Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokation und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, sowie Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (NICAs) sowie Genehmigung und Anordnung im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger und Zugang zum Kabelverzweiger
hier: (Teil-)Rücknahme der Entscheidung vom 04.12.2020 und Neubescheidung der zurückgenommenen Entgeltpositionen

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 01.02.2021 folgende Entgeltpositionen der Entscheidung BK3a-20/028 vom 04.12.2020 zurückgenommen und neu erlassen:

I. Ziffer 1 der Genehmigung BK3a-20/028 vom 04.12.2020 wird bezüglich der Ziffern 2.2.a, 2.2.b und 2.2.c der der Entscheidung als Anlage 1a beigefügten Preisliste der Entgelte für HVt-Kollokation (Kollokation und Raumlufttechnik) gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. Es gelten rückwirkend ab dem 01.12.2020 die Ziffern 2.2.a, 2.2.b und 2.2.c der als Anlage 1a dieser Entscheidung beigefügten Preisliste der Entgelte für HVt-Kollokation (Kollokation und Raumlufttechnik).

II. Die Entgeltgenehmigung ist befristet bis zum 30.11.2021.

III. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3a-20-028

Antrag

Beschluss vom 04.12.2020

Stand: 03.02.2021

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