BK3-20-028
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokation und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, sowie Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (NICAs) sowie Genehmigung und Anordnung im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger und Zugang zum Kabelverzweiger
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2020 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt wird, die in den anliegenden Preislisten aufgeführten Entgelte für die in den nachstehenden Ziffern 1-6 genannten Leistungen ab dem 01.12.2020 zu genehmigen bzw. die Entgelte für die Leistungen nach den Ziffern 2, 4, 5 und 6 gegenüber der EWE TEL GmbH anzuordnen:
- für Kollokationen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (HVt-Kollokation) gemäß Preisliste (Anlage 1a),
- für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger auf dem Verzweigungskabel sowie für den Zugang zum Kabelverzweiger (KVz-. Kollokation) gemäß Preisliste (Anlage 1b bis 1 e)
- für Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (N-ICAs) gemäß Preisliste (Anlage 1 f und 1g)
- Montageleistungen und Materialpositionen gemäß Preisliste Montage (Anlage 1h) und Material (Anlage 1i) zu genehmigen
- neu erforderliche Montageleistungen und Materialpositionen, die bisher nicht in den Preislisten enthalten sind, gemäß Preisliste Installation und Instandsetzung (Anlage 1j, Stand 01. Juli 2020) nach Aufwand abzurechnen. Aufgrund unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze im Genehmigungszeitraum beantragen wir die Entgelte vorliegend auf Nettobasis
- für das Umlegen von APL auf einen anderen geografisch näherliegenden Kabelverzweiger innerhalb eines Anschlussbereichs (Anlage 1k).
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-20/028 geführt.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 28.10.2020, 10:00 Uhr terminiert worden. Diese wird voraussichtlich in Form einer Videokonferenz erfolgen. Die dazu erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter Termine der Beschlusskammern veröffentlicht werden.
Hinweise zur Anmeldung/ Ablauf ömV
Hinweise zur Durchführung von ömV als Videokonferenz (pdf / 142 KB)
Anfrage Einwahldaten ömV
Einwahldaten zur ömV
Anlage
EA Kollo_Anlage 1 geschw (PDF / 5 MB)
BK3a-20/028
Stand: 03.02.2021