BK3-20-020 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

§ 13 Abs. 1 TKG i.V.m. § 5 Satz1 TKG;
Antrag der outbox AG auf Änderung der Regulierungsverfügung BK3g-16/077 betr. Terminierungsleistungen aus Nicht-EWR-Staaten

Gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 5 Satz1 TKG wird hiermit der o.g. Antrag der outbox AG veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-20/020 bis zum 30.04.2020 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Postfach@BNetzA.de

Anlage
BK3a-20-020 Antrag öffentlich (pdf / 481 KB)

BK3a-20/020

Regulierungsverfügung

Stand: 31.07.2020

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