BK3-20-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur TAL: Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel, Faxzuschlag, Erstellung und Versand von SMN und Zuschlagsentgelt für manuelle Bearbeitung bei der Vorabstimmung sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Bereitstellung und Entstörung von Service Calls und GK-Anschaltung („Einmalentgelte“)
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass sich die im Amtsblatt Nr. 12-2020 mit Mitteilung Nr. 153/2020 angekündigte Veröffentlichung des Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem o.g. Verwaltungsverfahren im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation um eine Woche verschiebt.
Das Konsultationsverfahren beginnt damit am 22.07.2020 und endet am 05.08.2020.
BK3c-20-013
Stand: 15.07.2020