BK3-20-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG
Genehmigung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland für den Zugang zur TAL: Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel, Faxzuschlag, Erstellung und Versand von SMN und Zuschlagsentgelt für manuelle Bearbeitung bei der Vorabstimmung sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Bereitstellung und Entstörung von Service Calls und GK-Anschaltung („Einmalentgelte“)
In dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellung, Kündigung, Schalten zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung, Portwechsel, zusätzliche Anfahrt, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Service Calls sowie GK-Anschaltung, Service- und Montagenachweis, manuelle Bearbeitung bei der Vorabstimmung) hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 27.05.2020 beschlossen:
Anlage
BK3-20-013_Entgelte (pdf / 69 KB)
BK3c-20/013
BK3-20-013_Beschluss (pdf, 1 MB)
Stand: 06.10.2020