BK3-20-013 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur TAL

Nachfolgend wird der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem o.g. Verwaltungsverfahren veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-20/013 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de.

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 22.07.2020 und endet am 05.08.2020.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK3c-20-013_Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)

BK3c-20-013

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 22.07.2020

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