BK3-20-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur TAL: Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel, Faxzuschlag, Erstellung und Versand von SMN und Zuschlagsentgelt für manuelle Bearbeitung bei der Vorabstimmung sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Bereitstellung und Entstörung von Service Calls und GK-Anschaltung („Einmalentgelte“)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2020 beantragt, die Entgelte gemäß Preislisten (Anlage 1) für den Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2022 zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-20/013 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 (§§ 134 Abs. 2 Nr. 1, 135 Abs. 3 TKG) wurde Mittwoch, der 27.05.2020, 10:00 Uhr festgelegt. Dabei ist allerdings noch unklar, inwieweit diese Anhörung in Anbetracht der aktuellen Corona-Krise in herkömmlicher Form stattfinden wird. Hierzu erfolgt in Kürze eine gesonderte Mitteilung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“.
Anlagen
Anlage 1_Preislisten (pdf / 201 KB)
Preisliste nach Aufwand (pdf / 68 KB)
Weitere Hinweise zur Anmeldung, Teilnahme und Durchführung (pdf / 144 KB)
Einwahldaten ömV 27.05.2020 (pdf / 56 KB)
BK3c-20/013
Stand: 24.04.2020