BK3-20-012 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung des Entwurfs einer Änderung der Regulierungsverfügung gegenüber der Vodafone NRW GmbH betreffend die Terminierung von Verbindungen mit Ursprung in Staaten außerhalb des EWR

Nachfolgend wird der Entscheidungsentwurf in dem o.g. Verwaltungsverfahren gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG zur Konsultation veröffentlicht.

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass Konsultationsentwürfe wegen der Änderung von Regulierungsverfügungen betreffend die Terminierung von Verbindungen mit Ursprung in Staaten außerhalb des EWR gegenüber den in der nachstehenden Übersichtsliste aufgeführten Festnetzbetreibern ab dem 13.05.2020 im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultationen eingesehen bzw. heruntergeladen werden können.

Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 Satz 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 13.05.2020 und endet am 27.05.2020.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK3a-20-012_Konsultationsentwurf (pdf / 290 KB)

BK3a-20-012

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens und Regulierungsverfügung

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 31.07.2020

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