BK3-20-005 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

§ 13 Abs. 1 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Ventelo GmbH auf Änderung der Regulierungsverfügung BK3g-16-094 betr. Terminierungsleistungen aus Non-EWR-Staaten

Gemäß §§ 13 Abs. 1 i.V.m. § 5 Satz 1 TKG wird hiermit der o.g. Antrag der Ventelo GmbH veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-20/005 bis zum 20.04.2020 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Postfach@BNetzA.de

Anlage
BK3a-20-005_Antrag_öffentlich

BK3a-20-005

Rücknahme des Antrags

Stand: 10.07.2020

Mastodon