BK3-19-032 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung wegen Genehmigung der Einmalentgelte für L2-BSA, KVz-AP und Übergabeanschlüsse

Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 5 TKG werden hiermit die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung wegen Genehmigung der Einmalentgelte für L2-BSA, KVz-AP und Übergabeanschlüsse auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Notifizierungsverfahren ergeht die endgültige Entgeltgenehmigung.

Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Anlage
2019-12-18_Stellungnahme 1u1 Telecom_öffentlich (pdf / 769 KB)

BK3c-19/032

Antrag und Konsultation

Stand: 23.12.2019

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