BK3-19-032 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Einmalentgelte für L2-BSA, KVz-AP und Übergabeanschlüsse

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 24.09.2019 einen Antrag auf Genehmigung von Einmalentgelte für L2-BSA, KVz-AP und Übergabeanschlüsse eingereicht.

Darin beantragt sie die Genehmigung der folgenden Entgelte gemäß jeweiliger Anlage 1 für den Zeitraum ab dem 01.12.2019 bis zum 31.11.2022:

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-19/032 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 04.11.2019, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK3c-19/032

Entscheidung

Stand: 20.02.2020

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