BK3-19-029 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Lycamobile Germany GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin

Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 5 TKG werden hiermit die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungs-verfahren auf Antrag der Lycamobile Germany GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin, veröffentlicht im Amtsblatt 19/2019 vom 02.10.2019 als Mitteilung Nr. 579, im Internet der Bundesnetzagentur unter „Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation“ veröffentlicht.

Im Rahmen des Konsultationsverfahrens sind keine Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur eingegangen.

Es ist beabsichtigt, den Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Notifizierungsverfahren ergeht die endgültige Entgeltgenehmigung.

Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

BK3k-19/029

Antrag und Konsultation

Stand: 21.10.2019

Mastodon