BK3-19-029 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Lycamobile Germany GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin

Die Lycamobile Germany GmbH hat mit Schreiben vom 08.08.2019 mit Wirkung ab dem 01.12.2019 beantragt,

1. Die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistungen „Lycamobile-V.1" („Verbindungen in das Mobilfunknetz von Lycamobile zu Teilnehmeranschlüssen
von Lycamobile", einschließlich Verbindungsaufbau sowie das Halten der Verbindung), gemäß Anlage ASt. 1 (Preise für Zusammenschaltungsdienste von Lycamobile, "Preise V.1- Stand 18.07.2019") wird mit Wirkung ab dem 01.12.2019 in Höhe von 1,81 € Cent/Minute genehmigt

2. Die Entgelte für die Koppelungs- und Kollokationsleistungen im nationalen öffentlichen Mobilfunknetz der Lycamobile Germany GmbH wird wie folgt mit Wirkung ab dem 01.12.2019 genehmigt.

1. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
Pos.LeistungEntgelt (netto)
1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s489,07 €
1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr552,28 €
2. Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle
Pos.LeistungEntgelt (netto)
2.1 Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr158,29 €
3. Entgelte für Kollokationsleistungen
Pos.LeistungEntgelt (netto)
3.1Bereitstellung von KollokationsflächenNach Aufwand
3.2Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energie-Nachversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich)Nach Aufwand
4. Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
Pos.LeistungEntgelt (netto)
4.1Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrsweglenkung und Registrierung)Nach Aufwand
4.2Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)Nach Aufwand

3. Für den Fall, dass die BNetzA in einem der folgend genannten Verfahren ein höheres Entgelt anordnet, wird abweichend von 1. und 2. auch zugunsten der Lycamobile dieses höhere Entgelt angeordnet: Entgeltgenehmigungsverfahren BK3-19-024, BK3-19-022, BK3-19-023.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3k-19/029 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen sowie alle weiteren Verfahrensunterlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - werden zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über eine Dokumenten-Austauschplattform unter der Bezeichnung „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) kostenfrei bereitgestellt werden. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Beschlusskammer 3 unter „Aktuelles“ bzw. unter folgendem Link: www.bnetza.de/bk3aktuell.

Anlage
BK3-19-0029_Anlage_1 (pdf / 178 KB)

BK3k-19/029

Entscheidung

Stand: 07.10.2019

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