BK3-19-028
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Truphone GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin
Die Truphone GmbH hat mit Schreiben vom 23.07.2019 mit Wirkung ab dem 01.12.2019 beantragt,
1. Entgelte für die Mobilfunkterminierung
i. H. v. 1,90 EUR-Cent/min
2. Entgelte für Zusatzleistungen
Darüber hinaus beantragen wir die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung in das Mobilfunknetz der Truphone für den Zeitraum vom 1.12.2019 wie folgt zu genehmigen.
Pos. | Leistung | Preis zzgl. MwSt |
---|---|---|
1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je physikalischem Port (1 Gbit) mit 10 Mbit/s Nutz-Datenrate | 2.450,00 € |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt je physikalischem Port nach 1: | 3.750,00 € |
Pos. | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
2.1 | Bereitstellung von Kollokationsflächen | Nach Aufwand |
2.2 | Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zum Kollokationsbereich) | Nach Aufwand |
Pos. | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
3.1 | Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung, -Registrierung, -Parametrisierung) | Nach Aufwand |
3.2 | Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) | Nach Aufwand |
3.3 | Jährlicher Aufwand für das Betreiben, Warten und Entstören für die Zusammenschaltung | Nach Aufwand |
3. Genehmigungsvorbehalt
Darüber hinaus beantragen wir Folgendes:
Die Genehmigung der unter Ziff 1. und 2. beantragten Entgelte ist auflösend bedingt für den Fall, dass die Genehmigungspflicht der jeweiligen Entgelte entfällt. „Mobile Termination" — die nach gängiger Regulierung bis zum 30.11.2019 0,95 EUR-Cent/min beträgt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3k-19/028 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen sowie alle weiteren Verfahrensunterlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - werden zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über eine Dokumenten-Austauschplattform unter der Bezeichnung „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) kostenfrei bereitgestellt werden. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Beschlusskammer 3 unter „Aktuelles“ bzw. unter folgendem Link: www.bnetza.de/bk3aktuell.
BK3k-19/028
Stand: 07.10.2019