BK3-19-027
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für die „Netzverträglichkeitsprüfung“ im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 13.09.2019 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
- Die Abrechnung der Entgelte für die Leistung Netzverträglichkeitsprüfung wird ab dem 01.10.2019 wie folgt genehmigt:
Für die Prüfung nach Stufe 1 wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste "Installation und Instandsetzung nach Aufwand" der Telekom erhoben.
Für die Prüfung nach Stufe 2 wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste "Installation und Instandsetzung nach Aufwand" der Telekom erhoben.
Für weitergehende Prüfungen wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste "Installation und Instandsetzung nach Aufwand" der Telekom erhoben.
Bei der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ gilt jeweils der Stand vom 01.02.2019.
- Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.09.2022.
BK3f-19/027
BK3-19-0027_Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 18.09.2019