BK3-19-027
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die „Netzverträglichkeitsprüfung“ im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom) hat mit Schreiben vom 22.07.2019 einen Entgeltgenehmigungsantrag für die Zusatzleistung „Netzverträglichkeitsprüfung“ im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung eingereicht:
Darin beantragt sie Entgelte für eine Netzverträglichkeitsprüfung (einschließlich Erarbeitung von Planungsregeln und IV-Anpassungen).
Für die Prüfung nach Stufe 1 wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Telekom erhoben.
Für die Prüfung nach Stufe 2 wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Telekom erhoben.
Für weitergehende Prüfungen wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Telekom erhoben.
Der Aufwand wird gemäß der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“, Stand 01.02.2019, der Telekom in Rechnung gestellt. Die Leistungserbringung erfolgt anhand der „Leistungsbeschreibung Netzverträglichkeitsprüfung“
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-19/027 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen sowie alle weiteren Verfahrensunterlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - werden zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über eine Dokumenten-Austauschplattform unter der Bezeichnung „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) kostenfrei bereitgestellt werden. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Beschlusskammer 3 unter „Aktuelles“ bzw. unter folgendem Link: www.bnetza.de/bk3aktuell.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist vorsorglich für den 09.09.2019, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung zu verzichten.
BK3f-19/027
Stand: 25.07.2019