BK3-19-025 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der sipgate Wireless GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin

Die sipgate Wireless GmbH hat mit Schreiben vom 03.06.2019 mit Wirkung ab dem 01.12.2019 beantragt,

1. im Rahmen einer Vergleichsmarktbetrachtung die Genehmigung eines Terminierungsentgelts in gleicher Höhe wie sie den anderen in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreibern bzw. MVNOs genehmigt wird sowie
2. im Rahmen einer Vergleichsmarktbetrachtung die Genehmigung von Infrastrukturentgelten in gleicher Höhe wie sie den anderen in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreibern bzw. MVNOs genehmigt werden.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3k-19/025 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 01.07.2019, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK3k-19/025

Entscheidung

Stand: 07.10.2019

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