BK3-19-025
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der sipgate Wireless GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin
Die sipgate Wireless GmbH hat mit Schreiben vom 03.06.2019 mit Wirkung ab dem 01.12.2019 beantragt,
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3k-19/025 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 01.07.2019, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK3k-19/025
Stand: 07.10.2019