BK3-19-024
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Antrag der Vodafone GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin
Die Vodafone GmbH hat mit Schreiben vom 03.06.2019 mit Wirkung ab dem 01.12.2019 beantragt:
Das Entgelt für Mobilfunkterminierung mit Ursprung in EWR-Staaten 0 wird mit Wirkung ab dem 01.12.2019 wie folgt genehmigt:
Bei Anwendung eines von § 32 TKG abweichenden Maßstabes: Das Entgelt für die Zusammenschaltungsleistungen V.1 — „Verbindungen in das Telekommunikationsnetz von Vodafone zu Teilnehmeranschlüssen von Vodafone" wird mit Wirkung ab dem 01.12.2019 in Höhe von mindestens 0,95 €-Cent/Minute genehmigt.
Vorsorglich für den Fall, dass für Entgelte für Mobilfunkterminierung mit Ursprung außerhalb von EWR-Staaten auch ab dem 01.12.2019 weiterhin eine Genehmigungspflicht bestehen sollte, beantragt die Antragstellerin Folgendes:
Zudem beantragt die Antragstellerin Folgendes:
Pos. | Leistung | Preis zzgl. MWSt |
1 | Entgelte für Intra-Building-Abschnitte | Euro |
1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intrabuilding-Abschnitt 2 Mbit/s für ICAs „Physical Co-location" (Entgelt gemäß IN 3a-18/021, Pos. Ifa.) | 530,22 € |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intrabuilding-Abschnitt 2 Mbit/s für ICAs „Physical Co-location" (Entgelt gemäß BK 3a-184/021, Pos. 11.19) | 460,57 € |
2 | Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle | Euro |
2.1 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal (Entgelt gemäß BK 3a-18/021, Pos. lila.) | 118,98 |
3 | Entgelte für Kollokationsleistungen | Euro |
3.1 | Bereitstellung von Kollokationsflächen | Nach Aufwand |
3.2 | Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich) | Nach Aufwand |
4 | Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen | Euro |
4.1 | Maßnahmen zur Einrichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung) | Nach Aufwand |
4.2 | Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) | Nach Aufwand |
5 | Entgelte für Entstörung | Euro |
5.1 | Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Vodafone | Nach Aufwand |
V. Der Genehmigungszeitraum beträgt mindestens 3 Jahre.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-19/024 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 01.07.2019, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK3a-19/024
Stand: 07.10.2019