BK3-19-022 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin

Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 5 TKG werden hiermit die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin, veröffentlicht im Amtsblatt 19/2019 vom 02.10.2019 als Mitteilung Nr. 574, im Internet der Bundesnetzagentur unter „Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation“ veröffentlicht.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Notifizierungsverfahren ergeht die endgültige Entgeltgenehmigung.

Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Konsultationsstellungnahmen
DTAG (pdf / 2 MB)
1u1 Telecom_GmbH (pdf / 355 KB)
EWE TEL GmbH (pdf / 2 MB)

BK3a-19/022

Antrag und Konsultation

Stand: 21.10.2019

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