BK3-19-022 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin

Die Telekom Deutschland GmbH (TDG) hat mit Schreiben vom 03.06.2019, mit Wirkung ab dem 01.12.2019 beantragt,

1. das Entgelt für die Terminierung von Sprachverbindungen über TDM- und IP-basierten Zusammenschaltungsanschlüssen in das nationale öffentliche Mobiltelefonnetz der TDG (Leistung T) gemäß Anlage 1 Ziffer 1 in Höhe von 1,63 Eurocent/Minute
2. die Entgelte für Koppelungs- und Kollokationsleistungen im nationalen öffentlichen Mobiltelefonnetz der TDG (auf TDM- und IP-Basis) nach Maßgabe der Ziffer 2 und 3 der Preisliste (Anlage 1 zu diesem Genehmigungsantrag)

zu genehmigen. Die Genehmigung soll für einen Zeitraum von 3 Jahren erfolgen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-19/022 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 01.07.2019, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

Anlage
BK3-19-022_Anlage_1_Preisliste_download (pdf / 40 KB)

BK3a-19/022

Entscheidung

Stand: 07.10.2019

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