BK3-19-021 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen

TKG §§ 13 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Änderung der Regulierungsverfügung BK3b-16/060

Gemäß §§ 13 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit der Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Änderung der Regulierungsverfügung BK3b-15/060 veröffentlicht.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3i-19/021 geführt.

Auf die Durchführung einer gesonderten öffentlich-mündlichen Verhandlung wird aufgrund der inhaltlichen Nähe zu den Verfahren BK3i-19/011 und BK3i-19/016 verzichtet!

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3i-19/021 bis zum 12.06.2019 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Postfach@BNetzA.de

Anlage
BK3-19-0021_Antragsschreiben_download (pdf / 106 KB)

BK3i-19/021

Entscheidung

Zur Konsultation

Stand: 11.10.2019

Mastodon