Umsetzung der Transparenzverpflichtung

Die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) wurde mit Regulierungsverfügung BK3i-19/020 vom 21.07.22, Ziffer 3.3 verpflichtet, der zentralen Informationsstelle des Bundes innerhalb von 12 Monaten aktuelle Informationen zur tatsächlichen Belegung von Kabelkanalanlagen zu übergeben, damit diese für Zugangsnachfrager im Infrastrukturatlas oder in einem diesen ersetzenden Datenportal zugänglich gemacht werden können.

Telekom ist dieser Verpflichtung nachgekommen. Die informationstechnischen Umsetzungsarbeiten, die den Zugang zu den Belegungsdaten im Infrastrukturatlas ermöglichen, sind angestoßen.

Die geplanten Einsichtnahmebedingungen, die für den Zugriff auf die Informationen über die baulichen Anlagen der Telekom („BA-Info“) gelten, können nachfolgend eingesehen werden:

Einsichtnahmebedingungen (pdf / 750 KB)

BK3i-19/020

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