BK3-19-019 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breiband-IP-Netzen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Wechsel von TAL auf L2-BSA ab dem 01.08.2019

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 14.05.2019 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird ein Migrationsentgelt für den Wechsel von TAL auf L2-BSA im Zuge einer Migrationsvereinbarung in Höhe von 29,51 € ab dem 01.08.2019.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-19/019 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 18.06.2019, 14:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung der ömV zu verzichten.

BK3c-19/019

Stand: 17.05.2019

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