BK3-19-018 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Zugangsleistung KVz-AP ab dem 01.10.2019 bis zum 30.11.2022

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 14.05.2019 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt werden ab dem 01.10.2019 für die Zugangsleistung KVz-AP bis zum 30.11.2022

  1. für KVz-AP-VDSL die Entgelte gemäß der als Anlage 2a beigefügten Preisliste,
  2. für die Leistungen im Zusammenhang mit dem KVz-AP-Übergabeanschluss die Entgelte gemäß der als Anlage 2b beigefügten Preisliste.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-19/018 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung wird verzichtet.

Anlagen
BK3-19-0018_Anlage_2a_Preisliste_KVz-AP-VDSL (pdf / 336 KB)
BK3-19-0018_Anlage_2b_Preisliste_KVz-AP-Übergabeanschluss (pdf / 529 KB)

BK3c-19/018

Konsultation

Entscheidung

Stand: 16.05.2019

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