BK3-19-017 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung eines Entscheidungsentwurfs in dem Verfahren gegenüber der Media Broadcast GmbH betreffend den Widerruf der Regulierungsverpflichtung betreffend UKW-Übertragungsleistungen gegenüber Inhalteanbietern

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass der Entscheidungsentwurf im o.g. Verfahren zur nationalen Konsultation gestellt wird und dazu im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle/Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden kann.

Der Termin für eine etwaige öffentliche mündliche Verhandlung zu dem hier veröffentlichten Konsultationsentwurf wird auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter Termine der Beschlusskammern veröffentlicht werden.

Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3i-19/017 auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 12.06.2019 und endet am 21.06.2019.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK3-19-017_Konsultationsentwurf_öffentlich (pdf / 167 KB)

BK3i-19-017

Stand: 12.06.2019

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