BK3-19-016 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügungen

TKG §§ 13 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Antrags der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG auf Änderung der Regulierungsverfügung BK3b-15/062

Gemäß §§ 13 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit der Antrag der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG auf Änderung der Regulierungsverfügung BK3b-15/062 veröffentlicht.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3i-19/016 geführt.

Angesichts des zu erwartenden Interesses hält es die Beschlusskammer für sachdienlich, vor der Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs zunächst eine öffentlich-mündliche Verhandlung zum Antrag der Telefónica durchzuführen. Diese findet statt am:

Mittwoch, den 29.05.2019, ab 13:30 Uhr,
im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur,
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3i-19/016 bis zum 20.05.2019 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: bk3-postfach@bnetza.de.

Anlage
Antragsschreiben (pdf / 258 KB)

BK3b-19-016

Entscheidung

Zur Konsultation sowie zur Regulierungsverfügung BK3b-15-062

Stand: 11.10.2019

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