BK3-19-015
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 6 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Teilrücknahme und Neubescheidung des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung und Anordnung der Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger sowie Zugang zum Kabelverzweiger
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat am 27.09.2019 eine Neubescheidung vorgenommen.
BK3a-19-0015
BK3-19-015_Beschluss_Teilrücknahme_download (pdf, 2 MB)
Stand: 30.09.2019