BK3-19-015 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger sowie Zugang zum Kabelverzweiger

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 06.05.2019 den o.g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt werden ab dem 16.07.2019 für die o.g. Zugangsleistungen bis zum 30.11.2020 die folgenden Entgelte zu genehmigen bzw. anzuordnen.

  1. Für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger gemäß der als Anlage 1a beigefügten Preisliste.

  2. Für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Kabelverzweiger gemäß der als Anlage 1b beigefügten Preisliste.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-19/015 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 04.06.2019 um 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Anlage
BK3-19-0015_1a_Preisliste_TAL_ZV_Schaltverteiler (pdf / 166 KB)
BK3-19-0015_1b_Preisliste_Zugang_zum_KVz (pdf / 95 KB)

BK3a-19/015

Stand: 08.05.2019

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