BK3-19-011
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
TKG §§ 13 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung des Antrags der Vodafone GmbH auf Änderung der MTR-Regulierungsverfügung
Gemäß §§ 13 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit der Antrag der Vodafone GmbH auf Änderung der MTR-Regulierungsverfügung veröffentlicht.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3i-19/011 geführt.
Angesichts des zu erwartenden Interesses hält es die Beschlusskammer für sachdienlich, vor der Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs zunächst eine öffentlich-mündliche Verhandlung zum Antrag der Vodafone durchzuführen. Diese findet statt am:
im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur,
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3i-19/011 bis zum 17.05.2019 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Postfach@BNetzA.de
Anlage
Antragsschreiben (pdf / 365 KB)
BK3i-19/011
Stand: 11.10.2019