BK3-19-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH (bzw. Deutsche Telekom AG) auf rückwirkende Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, hier: TAL-Einmalentgelte 01.07.2007 bis 30.06.2008 gegenüber EWE TEL GmbH

Die Telekom Deutschland GmbH (bzw. Deutsche Telekom AG) hat mit Schreiben vom 23.04.2019 den o.g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird im Verhältnis zur EWE TEL GmbH

für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008 die Genehmigung der im Verfahren BK 4b-07-004 genehmigten Entgelte, (gemäß Anlage 1 des Antrags).

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-19/009 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 24.05.2019, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung der ömV zu verzichten.

Anlage
Entgelte zu BK3-19-009 (pdf / 81 KB)

BK3c-19/009

Entscheidung

Stand: 30.04.2019

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