BK3-19-008
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 35 Abs. 6 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (NICAs)
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 27.05.2019 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
1. BK3-19-008_genehmigte_Entgelte_download (pdf / 225 KB)
2. Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungsentgelte gilt die Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Antragstellerin vom 01.02.2019.
3. Es gelten die Konditionen der als Anlagen 1 und 2 dieser Entscheidung beigefügten Preislisten „Montage“ und „Materialien“.
4. Für den kundenindividuellen Stromverbrauch, die Zählerablesung sowie den Zähleraustausch gelten die in den jeweiligen Entgeltverfahren zum Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung festgelegten Tarife.
5. Die Entgeltgenehmigungen unter den Ziffern 1a, 1b und 1c sind bis zum 30.11.2020 befristet.
6. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3a-19-008
BK3-19-008_Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 17.07.2019