BK3-19-008 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (NICAs)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 18.04.2019 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte für Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen für den Zeitraum ab dem 01.07.2019:
Die den Preispositionen vorangestellten Ziffern entsprechen den laufenden Nummern der Anlage D – Preis, Teil 1, Punkt I, Ziffer 2 – Interconnection-Anschlüsse „Physical Co-location“ (als Anlage 1A auszugsweise dem Antrag beigefügt).

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Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-19/008 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 27.05.2019, 13:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

Anlage
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BK3a-19-008

Stand: 24.04.2019

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