BK3-19-007
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 6 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Kollokation und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 27.05.2019 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
1. Die Entgelte für Kollokationsleistungen und Raumlufttechnik im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am HVt werden rückwirkend ab dem 01.07.2019 wie folgt genehmigt
2. Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungsentgelte gilt die Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Antragstellerin vom 01.02.2019
3. Es gelten die Konditionen der als Anlagen 1 und 2 dieser Entscheidung beigefügten Preislisten „Montage“ und „Materialien“.
4. Die Entgeltgenehmigung ist befristet bis zum 30.11.2020.
5. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3a-19-007
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Stand: 29.01.2020