BK3-19-007
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokation und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 18.04.2019 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt wird die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte für HVt-Kollokationen und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung für den Zeitraum ab dem 01.07.2019:
BK3-19-007_Preislisten_download (pdf / 149 KB)
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-19/007 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 27.05.2019, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
Anlage
BK3-19-007_Preislisten_download (pdf / 149 KB)
BK3a-19-007
Stand: 30.09.2019