BK3-19-004
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für die Serviceleistung „Mein Techniker Termin“ der Telekom Deutschland GmbH beim L2-BSA
In dem Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Serviceleistung „Mein Techniker Termin“ der Telekom Deutschland GmbH beim L2-BSA hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 23.05.2019 beschlossen:
Der Antragstellerin wird genehmigt, die Serviceleistung „Mein Techniker Termin“ (MTT) unentgeltlich zu erbringen.
Die Genehmigung gilt unbefristet.
Die Genehmigung gilt unbefristet.
BK3f-19/004
BK3-19-004_Beschluss_download (pdf, 176 KB)
Stand: 05.06.2019