BK3-19-004 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für die Serviceleistung „Mein Techniker Termin“ der Telekom Deutschland GmbH beim L2-BSA

In dem Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Serviceleistung „Mein Techniker Termin“ der Telekom Deutschland GmbH beim L2-BSA hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 23.05.2019 beschlossen:

Der Antragstellerin wird genehmigt, die Serviceleistung „Mein Techniker Termin“ (MTT) unentgeltlich zu erbringen.
Die Genehmigung gilt unbefristet.

BK3f-19/004

Antrag

Stand: 05.06.2019

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