BK3-19-004 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-Netzen


TKG § 36 Abs. 2 i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung des Entgelts für die Serviceleistung „Mein Techniker Termin“ beim L2-BSA

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 29.03.2019 den o. g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt,

mit Wirkung ab dem 01.06.2019 die folgenden Entgelte für die Zugangsleistung L“-BSA zu genehmigen:

Die Serviceleistung MTT wird unentgeltlich erbracht.

Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 wurde Dienstag, 14.05.2019, 10.00 Uhr bestimmt. Sie findet statt im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3f-19-004

Entscheidung

Stand: 03.04.2019

Mastodon