BK3-19-002
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Genehmigung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen sowie für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser jeweils ab 01.07.2019
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat auf die mündliche Verhandlung vom 26.02.2019 beschlossen:
I. Genehmigung von MFG/KKA/GF-Entgelten
Für den vertraglich vereinbarten Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern und zu unbeschalteten Glasfasern zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler werden die Entgelte mit Wirkung ab dem 01.07.2019 wie folgt genehmigt:
Entgelte zu BK3-19-002 (pdf / 116 KB)
II. Befristung
Die Entgeltgenehmigungen unter Ziffer I. sind bis zum 30.06.2022 befristet.
III. Antragsablehnung im Übrigen
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK 3a-19/002
BK3-19-002_Beschluss (PDF, 28 MB)
Stand: 27.06.2019