BK3-19-002 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG § 36 Abs. 2 i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung bzw. Anordnung der Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen, sowie auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser jeweils ab 01.07.2019

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 18.01.2019 den o. g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt,

  1. gegenüber den Antragsgegnerinnen:
    - 1&1 Versatel GmbH,
    - Telefónica Germany GmbH & Co. OHG,
    - EWE TEL GmbH und
    - Vodafone GmbH
    die Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen gemäß den als Anlagen 1.1 und 1.2 beigefügten Preislisten ab dem 01.07.2019 anzuordnen.

  2. die Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasen gemäß den als Anlagen 1.1, 1.2 und 1.3 beigefügten Preislisten ab dem 01.07.2019 zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-19/002 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 26.02.2019 um 13.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Anlage
BK3-19-002_Preislisten_download (pdf / 110 KB)

BK3a-19-002

Konsultation und Stellungnahmen

Entscheidung

Stand: 22.01.2019

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