BK3-19-001 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG § 36 Abs. 2 i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - monatliche Überlassungsentgelte - ab dem 01.07.2019

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 18.01.2019 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Die mit Beschluss der Beschlusskammer 3 vom 29.06.2016 (BK3c-16/005) erteilte Genehmigung der monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ist bis zum 30.06.2019 befristet. Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für die Leistung „Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ gemäß Preisliste ab dem 01.07.2019 bis zum 30.06.2023.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-19/001 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 26.02.2019 um 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Anlage
BK3-19-001_Preisliste (pdf / 27 KB)

BK3c-19-001

Konsultation und Stellungnahmen

Entscheidung

Stand: 22.01.2019

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