BK3-18-095
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der 01049 GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die 01049 GmbH hat am 21.12.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1.1. die in Anhang 1.1 aufgeführten Entgelte ab dem 01.01.2019 unter Zugrundelegung der Anhang F – Einzugsbereiche der IC-Zusammenschaltungsvereinbarung der Telekom Deutschland GmbH wie sie zum Zeitpunkt des Zugangs dieses Entgeltgenehmigungsantrags bei der BNetzA im Extranet der Telekom Deutschland GmbH unter http://www.wholesale-telekom.de, Rubrik Extranet, Netzzusammenschaltung PSTN/ISDN hinterlegt war, zu genehmigen, soweit sie einer Genehmigungspflicht unterliegen.
1.2 hilfsweise die in Anhang 1.1 (beantragten Entgelte) aufgeführten Entgelte ab dem 01.01.2019 unter Zugrundelegung der in Anhang 3.2. dargestellten eigenen Netzstruktur der Antragstellerin zu genehmigen, soweit sie einer Genehmigungspflicht unterliegen (Ein-Ebenen-Netz, ohne Tarifzonendifferenzierung)
2. als vorläufige Sicherungsmaßnahme zur Genehmigung im Rahmen des Entgeltverfahrens im Wege der vorläufigen Anordnung die Entgelte für die Terminierungsleistung für die Leistung 01049–B.1 ab dem 01.01.2019 gemäß der beiliegenden Anhang 1.2. (vorläufige Entgeltanordnung) zu genehmigen.
Die Genehmigung gem. Ziffer 2 Abs.1 dieses Entgeltantrages soll sich im Wege der vorläufigen Anordnung ebenfalls ausschließlich auf einen netzweiten Einzugsbereich beziehen.
3. die in Anhang 5 genannten Preise für Interconnection-Anschlüsse zu genehmigen.
BK3d-18/095
Stand: 28.12.2018