BK3-18-094 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Alnitak GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Alnitak GmbH hat am 13.12.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

I. Leistung Alnitak B.1

Es wird beantragt, die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung Alnitak – B.1 (Verbindungen in das Telekommunikationsnetz von der Alnitak GmbH zu Teilnehmeranschlüssen von der Alnitak GmbH, einschließlich Verbindungsaufbau sowie das Halten von Verbindungen), wie es für die Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3c-18/018 genehmigt wird.

II. Die Beantragung ist ab dem 01.01.2019 zu genehmigen.

III. Nach den vorstehenden Ziffern I. und II. beantragen wir eine vorläufige Genehmigung bis zum Wirksamwerden der Entscheidung in der Hauptsache.

BK3d-18/094

Entscheidung

Stand: 17.12.2018

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