BK3-18-093 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau hat am 10.12.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
die folgenden Entgelte ab dem 01. Januar 2019 wie folgt zu genehmigen:

1. Für die Terminierungsleistung („DATEL-B.1“) gemäß Ziffer 1. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1):
Peak-TarifOff-Peak-Tarif
0,0034 € / Min0,0034 € / Min
Hilfsweise beantragt sie für die Terminierungsleistung („DATEL-B.1“)
Peak-TarifOff-Peak-Tarif
0,0034 € / Min0,0034 € / Min


2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

3. Die Genehmigung der Entgelte ist bis zum 31.12.2020 befristet.

4. Die unter 1. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

BK3d-18/093

Entscheidung

Stand: 12.12.2018

Mastodon