BK3-18-090
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Antrag der PLANinterNET VoIP-GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die PLANinterNET VoIP-GmbH hat am 28.11.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020
Leistung | Entgelt Peak-Zeit | Entgelt Offpeak-Zeit |
---|---|---|
PLANinterNET-B.1 | 0,0010 EUR/Min. | 0,0010 EUR/Min. |
PLANinterNET-B.32 | 0,0010 EUR/Min. | 0,0010 EUR/Min. |
PLANinterNET-N-B.1 | 0,0010 EUR/Min. | 0,0010 EUR/Min. |
PLANinterNET-N-B.32 | 0,0010 EUR/Min. | 0,0010 EUR/Min. |
Sollten der Telekom Deutschland GmbH andere Entgelthöhen genehmigt werden, wird hiermit hilfsweise beantragt, uns die entsprechenden (symmetrischen) Entgelte zu genehmigen.
Für den Fall, dass ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die oben genannten Leistungen ein höheres Entgelt als die Telekom Deutschland genehmigt erhält, wird beantragt, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip gleichfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.
BK3d-18/090
Stand: 10.12.2018