BK3-18-089 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Antrag der OpenNumbers GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die OpenNumbers GmbH hat am 28.11.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt,

die folgenden Entgelte ab dem 01.01.2019 wie folgt zu genehmigen:

  1. Für die Terminierungsleistung OpenNumbers-N-B.1 (NGN technologieneutral) für Ortsnetz- und 032-Rufnummern gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1a)
    Peak-Tarif - 0,0034 €/Min.
    Off-Peak-Tarif - 0,0034 €/Min.

    Hilfsweise für die Terminierungsleistung OpenNumbers-N-B.1 (NGN technologieneutral) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1a), das Entgelt in gleicher Höhe zu genehmigen, wie es für die Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-18/018 genehmigt wird.

  2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffern 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

  3. Wir beantragen die Genehmigung der Entgelte unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall zu erteilen, dass in Folge von Rechtsschutzverfahren der Telekom Deutschland GmbH dieser mit Wirkung ab dem 01.01.2019 höhere als die im Verfahren BK3c-18-018 genehmigten Entgelte vollziehbar genehmigt werden sollten.

  4. Es wird darüber hinaus beantragt, die Genehmigung der jeweils beantragten Entgelte auflösend bedingt zu erteilen für den Fall, dass die Genehmigungspflicht der betreffenden Entgelte entfällt.

  5. Die unter Ziffer 1. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

BK3d-18/089

Entscheidung

Stand: 29.11.2018

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