BK3-18-088 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Antrag der MK Netzdienste GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die MK Netzdienste GmbH & Co. KG hat am 21.11.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

  1. Die MK Netzdienste GmbH & Co. KG beantragt hiermit, ihr die Entgelte ab dem 1.1.2019 entsprechend den beantragten oder genehmigten Entgelte der Telekom Deutschland GmbH zu genehmigen.

  2. Für den Fall, dass eine endgültige Entscheidung nicht bis zum benötigten Datum erfolgt, werden die Entgelte zudem vorläufig beantragt.

BK3d-18/088

Entscheidung

Stand: 29.11.2018

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