BK3-18-087
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Endleitung („Inhouse-Verkabelung“)
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat am 23.01.2019 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
- Für die Erstellung eines Angebotes werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die Realisierung des Zugangs zur Endleitung mit Zwischenverteiler werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die erstmalige Realisierung des direkten Zugriffs zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL) ohne Ersatz des vorhandenen Verteilers werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die erstmalige Realisierung des direkten Zugriffs zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL) mit Ersatz des vorhandenen Verteilers werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Bei einer Realisierung des Zugangs zur Endleitung im Rahmen eines vereinbarten Projektes werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die Kostenbeteiligung an einer Sanierung werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die Kostenbeteiligung an einem störungsbedingten Austausch eines Kabels bei in einem Kabel gemeinsam geführten Endleitungen werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Bei der genehmigten Abrechnung nach Aufwand sind die ausgeführten Tätigkeiten, versehen mit der benötigten Zeit und entsprechendem AGB-Stundensatz, so spezifiziert in der jeweiligen Rechnung aufzulisten, dass dem Auftraggeber die Rechnungsüberprüfung möglich ist.
- Bei der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ gilt der Stand vom 01.11.2017.
- Die Genehmigungen unter Ziffern 1. bis 9. sind befristet bis zum 31.01.2022.
- Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
BK3a-18/087
BK3-18-087_Beschluss (pdf, 143 KB)
Stand: 30.01.2019