BK3-18-087 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Endleitung („Inhouse-Verkabelung“)

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat am 23.01.2019 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:

  1. Für die Erstellung eines Angebotes werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.

  2. Für die Realisierung des Zugangs zur Endleitung mit Zwischenverteiler werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.

  3. Für die erstmalige Realisierung des direkten Zugriffs zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL) ohne Ersatz des vorhandenen Verteilers werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.

  4. Für die erstmalige Realisierung des direkten Zugriffs zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL) mit Ersatz des vorhandenen Verteilers werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.

  5. Bei einer Realisierung des Zugangs zur Endleitung im Rahmen eines vereinbarten Projektes werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.

  6. Für die Kostenbeteiligung an einer Sanierung werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.

  7. Für die Kostenbeteiligung an einem störungsbedingten Austausch eines Kabels bei in einem Kabel gemeinsam geführten Endleitungen werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.

  8. Bei der genehmigten Abrechnung nach Aufwand sind die ausgeführten Tätigkeiten, versehen mit der benötigten Zeit und entsprechendem AGB-Stundensatz, so spezifiziert in der jeweiligen Rechnung aufzulisten, dass dem Auftraggeber die Rechnungsüberprüfung möglich ist.

  9. Bei der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ gilt der Stand vom 01.11.2017.

  10. Die Genehmigungen unter Ziffern 1. bis 9. sind befristet bis zum 31.01.2022.

  11. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

BK3a-18/087

Stand: 30.01.2019

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